- Massenmedien.
- Massenmedien.Von besonders großer Bedeutung sind die Massenmedien für den kulturellen Bereich, denn in dem Maße, wie vor allem die künstlerische Kultur mit Musik und Film an die Technologie der Medien gebunden wurde, vollzog sich ihre Entwicklung auch nach deren Gesetzmäßigkeiten. Auf dieser Grundlage entstand bereits in den Zwanzigerjahren eine alle populären Künste umfassende Kulturindustrie, deren ältester und umfangreichster Zweig die Musikindustrie ist.Die Geschichte der Massenmedien beginnt in den Dreißigerjahren des 19. Jahrhunderts in den USA mit der täglich erscheinenden Massenpresse. Die Zeitung selbst ist wesentlich älter, wird hier aber zur sozialen Institution und damit zum Massenmedium durch massenhafte Herstellung und Vertrieb. Die Printmedien entwickelten sich im 19. Jahrhundert dann mit gewaltiger Geschwindigkeit, was zur Entstehung von Großverlagen im Pressewesen und zur Herausbildung analog aufgebauter Musikverlage vor allem in den USA (Tin Pan Alley) führte, in denen die Produktion von Notendrucken mehr und mehr nach industriellem Vorbild organisiert wurde. Die Einführung der Schallplatte Ende des 19. Jahrhunderts war der nächste, für die Musik relevante Schritt in der Medienentwicklung, der dann Anfang der Zwanzigerjahre den Rundfunk zur Folge hatte. Mit dem Rundfunk beginnt die Geschichte der elektronischen Medien, die sich in den Fünfzigerjahren mit der Durchsetzung des Fernsehens fortsetzt. Parallel zum Rundfunk etablierte sich die Music-Box als Massenmedium zur Verbreitung von Musik, Ende der Zwanzigerjahre folgte der Tonfilm (Filmmusik). Erst in den Siebzigerjahren kam es dann auf der Basis neuer Technologien noch einmal zu einer sprunghaften Entwicklung der Massenmedien, in deren Folge auch von »neuen Medien« gesprochen wird. Compact Disc, kurz Compact Disc, und Videotechnik (Music-Video), Kabelfernsehen und Satellitendirektempfang sowie, schon in den Sechzigerjahren einsetzend, die MusiCassette sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Entwicklung.
Universal-Lexikon. 2012.